Allgemeine Geschäftsbedingungen

AXIOM Medical Transfer – Saida Taufek

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsverträge zwischen AXIOM Medical Transfer, Inhaberin Saida Taufek, Rotdornstraße 59, 40472 Düsseldorf (nachfolgend „AXIOM”) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde”).
  2. AXIOM erbringt Beförderungsleistungen als genehmigter Mietwagenunternehmer gemäß § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf Grundlage der durch das Straßenverkehrsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf erteilten Genehmigung.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AXIOM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

  1. AXIOM bietet individuelle Personenbeförderung an, insbesondere:
    • Krankenbeförderung zu und von medizinischen Behandlungsterminen (als Kassenleistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Selbstzahlerleistung)
    • Flughafentransfers
    • Geschäftsreisen und sonstige Individualfahrten, auch über größere Distanzen
  2. Als Mietwagenunternehmen im Sinne des § 49 PBefG besteht – anders als bei Taxiunternehmen – keine allgemeine Beförderungspflicht. AXIOM kann Buchungsanfragen im Einzelfall ablehnen, insbesondere bei Kapazitätsengpässen.
  3. Jeder Beförderungsauftrag wird ausschließlich am Betriebssitz der AXIOM entgegengenommen und disponiert.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Beförderungsvertrag kommt durch verbindliche Buchungsanfrage des Kunden (telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular der Website oder über kooperierende Kliniken) und die Bestätigung durch AXIOM zustande.
  2. Bei Buchung im Namen oder Auftrag Dritter (z. B. durch eine Klinik oder Angehörige für den zu befördernden Patienten) haftet die auftraggebende Person für die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten, soweit nichts anderes vereinbart wird.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Für Mietwagenverkehr gilt freie Preisgestaltung. Es bestehen keine öffentlich ausgehängten oder auf der Website veröffentlichten Festpreise. Der Preis für die jeweilige Fahrt wird individuell bei der Buchung mitgeteilt und vom Kunden bestätigt, bevor der Auftrag verbindlich wird.
  2. Kassenpatienten: Sofern die Fahrt im Rahmen einer ärztlich verordneten Krankenbeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird, erfolgt die Abrechnung direkt mit der zuständigen Krankenkasse gemäß den geltenden Rahmenverträgen. Eigenanteile des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2a) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Kostenübernahme erforderliche ärztliche Verordnung (Transportschein, sog. Muster 4) sowie eine ggf. erforderliche vorherige Genehmigung der Krankenkasse selbst einzuholen und AXIOM spätestens bei Fahrtantritt vorzulegen. Liegt keine gültige Verordnung bzw. Genehmigung vor oder lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme im Nachhinein ab, hat der Kunde die Kosten der Beförderung selbst zu tragen. Bemüht sich AXIOM im Einzelfall unterstützend um die Einholung der Verordnung oder Genehmigung, handelt sie ausschließlich im Auftrag und Interesse des Kunden; ihr Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Gesetzlich Versicherte tragen zudem die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V (10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €), soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

  1. Selbstzahler (privat veranlasste Fahrten, Flughafentransfers, Geschäftsreisen, Behandlungsfahrten ohne Kassenleistung): AXIOM stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG aus.
  2. Die Zahlung ist, sofern nicht die Krankenkasse direkt abrechnet, vor Fahrtantritt fällig, entweder bei Buchung online oder unmittelbar vor Beginn der Fahrt. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Apple Pay, gängige Kredit- und EC-Karten sowie Barzahlung. Eine Beförderung kann von der vorherigen vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.
  3. Wartet AXIOM aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. Verspätung des Patienten, verlängerte Behandlungsdauer), sind die ersten 10 Minuten Wartezeit kostenfrei. Für jede weitere angefangene Minute wird eine Wartezeitgebühr von 1,00 € berechnet.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist AXIOM berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnschreiben sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 5 Stornierung

  1. Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei möglich.
  2. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen des Kunden („No-Show”) kann AXIOM eine angemessene Ausfallpauschale in Rechnung stellen, die die entgangene Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen berücksichtigt.
  3. Kurzfristige Terminverschiebungen aus medizinischen Gründen (z. B. Verschiebung eines Behandlungstermins durch die Klinik) werden nach Möglichkeit kulant behandelt; AXIOM bemüht sich um eine Anpassung des Fahrtermins ohne zusätzliche Kosten.
  4. Kann AXIOM eine gebuchte Fahrt aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. kurzfristige Erkrankung der Fahrerin, technischer Fahrzeugdefekt, Unfall), nicht durchführen, informiert AXIOM den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen in diesen Fällen nicht, es sei denn, AXIOM trifft ein Verschulden.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Abholzeitpunkt an der vereinbarten Adresse bereitzustehen.
  2. Der Kunde hat AXIOM rechtzeitig über besondere Beförderungsbedürfnisse (z. B. Mobilitätshilfen, Rollstuhl, Begleitpersonen) zu informieren, damit eine angemessene Beförderung sichergestellt werden kann.
  3. Den Anweisungen des Fahrpersonals zur Sicherheit während der Fahrt ist Folge zu leisten.

§ 7 Haftung

  1. AXIOM erbringt Beförderungsleistungen als Mietwagenunternehmen, nicht als Krankentransportunternehmen. Während der Fahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung durch AXIOM statt; eine solche wird auch nicht geschuldet. Für die Folgen einer unzureichenden medizinischen Versorgung des Kunden während der Fahrt haftet AXIOM nicht, es sei denn, eine akute Hilfsbedürftigkeit war für das Fahrpersonal erkennbar und wurde schuldhaft nicht beachtet.
  2. AXIOM haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AXIOM beruhen, unbeschränkt.
  3. Für die Beförderung besteht eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Mindesthöhe für den entgeltlichen Personenverkehr.
  4. Im Übrigen haftet AXIOM nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen oder behördlicher Anordnungen haftet AXIOM nicht, sofern diese nicht von AXIOM zu vertreten sind.

§ 8 Kein Widerrufsrecht bei Personenbeförderungsverträgen

Verträge zur Personenbeförderung sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ausgenommen. Ein Widerrufsrecht besteht daher auch bei Buchung über die Website oder telefonisch nicht.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich gesundheitsbezogener Daten im Rahmen der Krankenbeförderung, entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung von AXIOM.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.